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Über 10.000 Ergebnisse für schaden kosten

Grenzbaum gefällt; Schadeneratzansprüche?
vom 17.9.2008 30 € Historischer Preis
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Im Vorfeld gab es keine Gespräche mit den Nachbarn, da ich dies für weder erforderlich hielt (1 Grenzbaum und vier geschädigte Bäume) und ich ja die Kosten dafür getragen hätte, noch auf Grund der Historie, möglich.
Vermieter eines Gewerbe will Handwerkerrechnung nicht übernehmen
vom 1.4.2016 32 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Cafe gepachtet. Die Elektrik funktionierte nicht, ich konnte die eingebauten Leuchten nicht nutzen, weil da mehrere Leitungen und Trafos defekt waren. Die Werbeleuchte außen hatte gar keinen Strom, hier hat der Elektriker von außen Kabel verlegt.
Prüfung Kaufvertrag Immobilie - Ist der Vertrag auch in Ordnung oder gibt es da problematische Stell
vom 15.6.2007 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit solchen Grundpfandrechten kei-nerlei persönliche Zahlungsverpflichtungen, der Käufer hat den Verkäufer insoweit von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen. ... Sie verpflichtet sich, diese auf ihre Kosten sanieren zu lassen, damit die Wohnungs-eigentümergemeinschaft dadurch nicht belastet wird. 6. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen bleibt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils beruhen, unberührt. § 7 Kosten, Grunderwerbsteuer Die Kosten der Beurkundung des Vertrages und die mit seinem Vollzug im Grundbuch verbundenen Kosten und Gebühren sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.
Insolvenz des Bauunternehmens / Vertragskündigung?
vom 25.11.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zur Vorgeschichte: Wir haben im Sommer einen Vertrag mit einer Bauplanungsfirma über den Bau eines Einfamilienhauses abgeschlossen. Im Vertrag ist nichts anderes erwähnt, also gehen wir von BGB aus. Wir hatten mehrere Zahlschritte definiert, die ersten 5% (ca. 9000€) waren mit Fertigstellung der Bauakte fällig.
aufhebungsvertrag mit abfindung, beanstandung einigungsgebühr
vom 1.2.2008 35 € Historischer Preis
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. $ 10 RVG Gegenstandswert: 9.694,74 euro (entspricht 3 bruttogehältern) Geschäftsgebühr §§ 13,14, nr. 2300 VV RVG (1,3) 631,80 eur Gegenstandswert ( das ist jetzt der hammer) 90.000,00 euro Einigungsgebühr § 13, nr. 1000 VV RVG (1,3) 1.660,10 euro Pauschale post telefon nr.7002 VV RVG 20,00 euro (diese pauschale berechnet er das zweite mal, ich habe die schon bei der kostenvorschußberechnung v. 19.11.07 bezahlt) abzüglich kostenvorschuß v. 19.11.07 - 749,00 euro (in dieser rechnung wurde die geschäftsgebühr übrigens auf basis der o.g.drei gehälter mit 1,5 abgerechnet deshalb die abweichung der summen) zwischensumme netto: 1.562,90 euro 19% umsatzsteuer nr. 7008 VV RVG 296,95 euro gesamtbetrag: 1.859,85 euro ich bin momentan gar nicht in der lage so eine summe cash zu zahlen ... nach meinen bisherigen erkundigungen ist der gegenstandswert auf den die einigungsgebühr berechnet wurde utopisch und die höhe der einigungsgebühr damit nicht korrekt. ich habe heute meine rechtschutzversicherung angerufen ( die übrigens die kostenübernahme für die bisherigen anwaltskosten abgelehnt hat da kein schadenfall, da keine klage und außergerichtiche einigung) und habe mit deren anwaltshotline die rechnung besprochen. die haben mir gesagt, das die abfindung nicht hinzugerechnet werden darf und sie diese summe überhaupt nicht nachvollziehen können. nach deren aussage greift das GKG § 42 abs. 4 satz 1 sowie die RVG § 23 Abs. 1 als ich den anwalt engagiert habe, wurde natürlich die kostenfrage besprochen. meine bedenken bezüglich der auswirkung einer etwaigen abfindungsumme auf die gebühren wurden entkräftet, da der anwalt UNS (mein mann war bei diesem gespräch anwesend) erklärte, das wäre nicht so viel, da der maximalbetrag der berechnungsgrundlage sich aus drei bruttogehältern ergibt und das wären so ca. 800-1000 euro zu erwartende anwaltskosten am ende. auf eine einigungsgebühr hat er gar nicht hingewiesen, obwohl schon damals seitens der bank eine auflösung des arbeitsverhältnisses gegen abfindung avisiert worden war. von der einigungsgebühr habe ich erst erfahren als in 12-2007 die aufhebungsvereinbarung erstellt wurde. desweiteren aüßerte sich der anwalt dahingehend, das er das ohnehin über meine rechtschutzversicherung regeln würde, was er nach deren ablehnung jetzt natürlich abstreitet. wenn also überhaupt eine einigungsgebühr berechnet werden darf (das ist meine frage) dann nach meinem kenntnisstand auf der basis der o.g. 3fachen bruttogehälter mit faktor 1,5 bitte teilen sie mir mit, ob eine einigungsgebühr berechnet werden darf und wenn ja, auf welcher max. basis/höhe. bitte ermitteln sie den wert anhand der von mir gemachten angaben. bitte teilen sie mir mit, ob die o.g. gesetzesangaben anwendung finden, ggf. korrigieren sie diese, damit ich den anwalt damit konfrontieren kann. da die rechtschutzversicherung die rechnung als unrechtmäßig anerkennt bzw. mir bei uneinsichtigkeit des anwaltes schaden entsteht, habe ich für den fall, das ich gegen ihn rechtlich vorgehen muß, die deckungszusage für daraus resultierenden kosten. ich hoffe nicht das es dazu kommt, denke aber das die RSV keine deckungszusage erteilt hätte wenn die rechnung des anwaltes korrekt wäre. falls er die rechnung korrigiert, könnte ihm noch die "zeugnisgebühr" einfallen, die muß er dann aber extra ausweisen oder ?
Probleme mit der Hausverwaltung (Balkonsanierung)
vom 1.5.2014 30 € Historischer Preis
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Außerdem habe ich mit der Hausverwalterin während der Versammlung heftige Streit gehabt, da Sie gegenüber mich von Anfang an unfreundlich war (vermutlich aufgrund meiner Abstammung) und die Schimmel in meinem Wohnzimmer, die kausal aufgrund des Schadens am Dach (Gemeinschaftseigentum) entstanden sind, nicht beseitigen wollte, welche ich schließlich selbst beseitigt habe.
Fenstertausch in Eigentumswohnung
vom 5.10.2008 75 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Komplettsanierung vor Bezug wurden die vorhandenen zweiflügeligen Holzfenster im August 2006 komplett gegen moderne Kunststoffenster getauscht. Dies war aus Gründen der Energieeinsparung (NK-VZ damals ca. € 350,- mtl.) und wegen des mieserablen Erhaltungszustandes der Erstausrüstung (70er Jahre) geboten. Diese waren "verzogen", damit ständig undicht, die Fensterrahmen bereits teilweise angefault und die Fensterscheiben zum Teil beschlagen.
Mietbeendigungsvereinbarung - Verzicht auf Kaution und Nebenkostenabrechnung
vom 13.1.2012 25 € Historischer Preis
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Die Wohnung befand sich im unrenovierten Zustand, Schönheitsmängel und kleine Schäden waren vorhanden und wurden nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt. ... Die Mieterin hat die Wohnung auf eigene Kosten renoviert (Waschbecken und das gesamte WC erneuern lassen; gestrichen, Einbauküche aufgestellt etc.) und somit zu einer Verbesserung der Wohnungssituation beigetragen. ... Daraufhin ist der Mitarbeiter durch die Wohnung gelaufen und hat nach Mängeln/ Schäden gesucht, die der Mieterin angelastet bzw. von der Kaution abgezogen werden können.