Nutzungsminderungsentschädigung auch als Eigentümer?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Kugler / Berlin
Nun zu meiner Frage: Inzwischen sind in meiner(und auch in etlichen anderen) Wohnung massive Wasserschäden durch eindringendes Regenwasser entstanden, die -nach Auskunft einer Schadensfirma- mindestens drei Wochen Trocknungsgeräteaufstellung mit dem entsprechenden Lärm, teilweises Aufbohren des Parketts, Tapetenentfernung (wurde grad letztes Jahr renoviert) etc. erfordern werden. Ich nehme an, dass die Kosten dafür von der Baufirma übernommen werden,weil die eindeutig falsch/ bzw gar nicht gearbeitet haben und die Schäden dadurch verursachten. ... Es kann doch nicht sein , dass ich aus den Fehlern eines anderen nur Schaden habe, oder?????