Versäumnisurteil Kindesunterhalt - obwohl ich unter dem Selbstbehalt liege
vom 31.3.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich legte dagegen Berufung ein und das OLG stellte in einem Versäumnisurteil fest, dass ich aufgrund der hohen gemeinsamen Verbindlichkeiten (Häuser, Auto etc.) keinen Ehegattenunterhalt zahlen muss, d.h. lediglich Kindesunterhalt (so war der Antrag meines Anwaltes zur Berufung formuliert). Meine getrennt lebende Frau legte gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch ein und ich habe daraufhin gemeinsam mit meinem Anwalt den Antrag dahingehend erweitert, dass ich auch nicht der Lage bin, Kindesunterhalt zu zahlen. ... Dieser Termin wurde nun abgesagt, da meine Frau den Einspruch zurück nahm.