Kreditkarte aus Auto gestohlen, Bank will nicht für umautorisierte Zahlung haften
vom 29.8.2015
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Die Bank weigert sich, den Schaden zu übernehmen da die Karte im Auto zurückgelassen wurde. ... Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen a)Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige (1) Verliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhanden und es kommt dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der Kreditkarte bei einem Vertragsunternehmen, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bei bis zum Zeitpunkt der Speeranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 €, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen ein Verschulden trifft.