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Gibt es hier überhaupt einen Haftungsausschluss?

25. April 2015 21:05 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hauke Flamming

Zusammenfassung

Muss ich oder meine Haftpflichtversicherung für den Schaden am Handys am Handy eines Mitschülers haften, nachdem dies beschädigt wurde weil ich diesen aus Versehen anrempelte, obwohl an der Schule ein Handyverbot besteht?

Das Handyverbot in der Schule spielt für eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz zunächst keine Rolle. Es könnte jedoch ein Mitverschulden bestehen, da das Handy trotz Verbots mit in die Schule genommen wurde. Die Haftpflichtversicherung hat zunächst nichts mit dem Fall zu tun, da sie nur den Schuldigen von Schadensersatzforderungen Dritter freistellt. Die Eltern haben keine Verpflichtung, ihre Haftpflichtversicherung einzuschalten. Eine Haftung des Schülers könnte jedoch ausscheiden, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung durch einen Lehrer vorliegt.

Folgender Sachverhalt:

Schüler1 holt sein Handy in der Schule raus, Schüler 2 rangelt Schüler1 ungewollt an, und das Handy fällt auf den Boden, Display Kaputt, Rahmen auch: Schaden 285€.
An der Schule herrscht ein allgemeines Handyverbot das besagt, dass das Handy verstaut und nicht sichtbar sein muss.
Haftet nun trotzdem die Haftpflichtversicherung?
Außerdem weigern sich die Eltern von Schüler2 die Haftpflicht einzuschalten, da sie sich auf das Handyverbot berufen, und denken das die Situation nur inszeniert war um das Handy neu / repariert zu bekommen.
Es gibt mehrere Zeugen, die gesehen haben, dass der Vorfall ungewollt geschehen ist und weder geplant noch inszeniert war.
Wie kann man gegen die Eltern vorgehen, bzw. wie bekommt man den Schaden ersetzt, oder hat man gar kein Anspruch auf Schadensersatz, da das Handy nicht rechtsmäßig "verwendet" wurde?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, welche ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten darf:

1.
Das Handyverbot in der Schule spielt für eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz zunächst keine Rolle. Nachdenken kann man insoweit, ob ein Mitverschulden besteht, da das Handy trotz Verbots mit in die Schule genommen wurde.

2.
Auf Grund Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass eine Haftung des Schülers 2 dem Grunde nach besteht. Der Schadensersatzanspruch richtet sich unmittelbar gegen Schüler 2. Die Haftpflichtversicherung hat hiermit, zunächst einmal, nichts zu tun.

Der Vertrag zwischen Haftpflichtversicherung und Eltern/Schüler 2 besagt im Kern, dass die Haftpflichtversicherung die Eltern/Schüler 2 von Schadensersatzforderungen Dritter freistellt. Ihnen gegenüber haben die Eltern keine Verpflichtung ihre Haftpflichtversicherung einzuschalten.

Sie müssen daher Ihre Forderung gegenüber dem Schüler 2 als Schädiger geltend machen.

3.
Bitte beachten Sie, dass nach der Rechtsprechung eine Haftung des Schüler ausscheidet, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung durch einen Lehrer vorliegt. Hierzu kann ich dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nichts entnehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Freundliche Grüße

Hauke Flamming LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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