Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, welche ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten darf:
1.
Das Handyverbot in der Schule spielt für eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz zunächst keine Rolle. Nachdenken kann man insoweit, ob ein Mitverschulden besteht, da das Handy trotz Verbots mit in die Schule genommen wurde.
2.
Auf Grund Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass eine Haftung des Schülers 2 dem Grunde nach besteht. Der Schadensersatzanspruch richtet sich unmittelbar gegen Schüler 2. Die Haftpflichtversicherung hat hiermit, zunächst einmal, nichts zu tun.
Der Vertrag zwischen Haftpflichtversicherung und Eltern/Schüler 2 besagt im Kern, dass die Haftpflichtversicherung die Eltern/Schüler 2 von Schadensersatzforderungen Dritter freistellt. Ihnen gegenüber haben die Eltern keine Verpflichtung ihre Haftpflichtversicherung einzuschalten.
Sie müssen daher Ihre Forderung gegenüber dem Schüler 2 als Schädiger geltend machen.
3.
Bitte beachten Sie, dass nach der Rechtsprechung eine Haftung des Schüler ausscheidet, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung durch einen Lehrer vorliegt. Hierzu kann ich dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nichts entnehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Freundliche Grüße
Hauke Flamming LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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