Vermarktungsvertrag - Internetseite des Kunden wird verkauft
10.06.2007 19:11
| Preis:
***,00 € |
Ich verkaufe mit meiner Firma (GmbH mit Sitz in Deutschland) Werbung auf Internetseiten und erhalte hierfür eine Provision. Ein Vermarktungskunde (GmbH mit Sitz in der Schweiz) hat mir nun mitgeteilt, dass er seine Internetseite verkaufen will. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1)
Wie lange darf ich die Internetseite meines Kunden weiter vermarkten, wenn diese heute verkauft würde?
Der Vertrag zwischen unseren beiden Firmen läuft (bei Kündigung heute) noch bis 1.11.2007 weiter. Im Vertrag ist aber die betreffende Internetseite nicht genannt. Verliere ich durch den Wegfall der Geschäftsgrundlage an dem Tag, an dem mein Kunde seine Internetseite verkauft, auch das Recht auf die Vermarktung der Seite?
2)
Die Vermarktung der betreffenden Internetseite hat mir in den letzten Jahren schöne Umsätze eingebracht und der überraschende Wegfall bedeutet somit einen Schaden für mich. Kann ich gegenüber meinem Vertragspartner oder dem Käufer der Internetseite diesen Schaden geltend machen?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre fachkundige Stellungnahme!
Hier der am 1.11.2004 abgeschlossene Vermarktungsvertrag:
xxxxxxxxxx
Vereinbarung zur Vermarktung von Online Werbeplätzen
zwischen
A
nachfolgend Vertragspartner genannt
und
B
nachfolgend Vermarkter genannt
-----------------------------------------------------------
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen dem Vertragspartner und dem Vermarkter bei der Vermarktung und Verprovisionierung von Anzeigen und sonstigen Formen der Werbung (z.B. e-Mail-Adressen, Newsletter) in Verbindung mit den Geschäftsaktivitäten des Vertragspartners.
2. Rechte und Pflichten des Vermarkters
Der Vermarkter schaltet nach eigenem Ermessen innerhalb des zur Verfügung stehenden Inventars Online-Werbung auf dem Internetangebot des Vertragspartners, sowie im Newsletter oder Standalones.
Der Vermarkter gewährt dem Vertragspartner ein Widerspruchsrecht, wenn die Werbeschaltung nachweislich wegen ihres Inhalts dazu führen würde, dass die Werbung für den Vertragspartner unzumutbar würde.
Für die Vermarktung des Internetangebotes des Vertragspartners erhält der Vermarkter vom Vertragspartner 32 % des bezahlten Buchungsumsatzes (abzüglich AE-Provisionierung, gewährter Rabatte und Skonti sowie Kosten für die Einmahnung oder Einklage von Forderungen). Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Auftrag vom Vertragspartner administrativ abgewickelt wird (einschließlich Rechnungsstellung, Inkasso usw.). Sollte ein Werbekunde die gestellte Rechnung nicht begleichen, verzichten beide Vertragspartner im gegenseitigem Einverständnis auf die Einnahmen.
Der Vermarkter bemüht sich, Werbeflächen zu möglichst hohen Preisen zu verkaufen. Angesichts des schwierigen Marktumfeldes nimmt der Vertragspartner allerdings zur Kenntnis, dass ein Verkauf größerer Volumina zu gängigen Listenpreisen nicht möglich ist. Der Vermarkter strebt an, ein möglichst hohes Umsatzvolumen zu erreichen. Um die Zusammenarbeit mit Interessenten zu erleichtern, ist der Vermarkter berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner Anzeigen bis zu folgenden Preisen zu verkaufen:
Banner: 0,50 Euro je tausend Kontakte (TKP)
Skyscraper, Sticky, Pop-Up und Pop-Down: 5 Euro je tausend Kontakte (TKP).
Jedwede Akquisitionskosten von der Vermarkter wie z.B. Zeitaufwand, Telefonkosten, Fahrtkosten sind in der Provision enthalten. Nicht enthalten sind Aufwände für Messebesuche oder Termine am Sitz des Vertragspartners, wenn diese vom Vertragspartner gewünscht werden. In diesem Falle finden das gesetzliche Kilometergeld und Diäten Anwendung.
Gibt es unverkaufte Werbeflächen auf dem Internetangebot des Vertragspartners, so erhält der Vermarkter zwei Zehntel (2/10) dieser zur freien Verfügung für Eigenwerbung bzw. verkaufsfördernde Maßnahmen.
Der Nachweis der Kontaktmengen erfolgt erfahrungsgemäss ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des AdServers des Werbekunden. Im Falle einer Abweichung der Zugriffsdaten von dem vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Bannerserver erfolgt eine Mehrauslieferung. Generell beabsichtigt der Vermarkter eine Mehrauslieferung von Werbekontakten von etwa 5-30 % je nach Bannerserver, den der Werbekunde verwendet, um dieses Problem von vorneherein zu vermeiden.
Der Vermarkter übermittelt dem Vertragspartner die Rechnungsdaten. Der Vertragspartner stellt eine Rechnung die von den Werbekunden üblicherweise per Banküberweisung beglichen wird. Der Vertragspartner stellt die Rechnung mit allen erforderlichen Daten ordnungsgemäß aus.
Der Vermarkter übernimmt keine Verpflichtung, die Werbung inhaltlich zu prüfen. Die Verantwortung für die Werbung übernimmt der Werbetreibende; er haftet insbesondere dafür, dass die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht.
3. Rechte und Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner stellt dem Vermarkter mit seinem Medium (Internetseite, e-Mails) Werbeflächen zur Verfügung und räumt dem Vermarkter das Recht ein, auf diesen Werbefläche Online-Werbung von verschiedenen Werbetreibenden zu schalten. Der Vertragspartner stellt der Vermarkter einen Zugang zu seinem Bannerserver zur Verfügung, mit dem der Vermarkter in die Lage versetzt wird, Werbebanner direkt auf die zur Verfügung gestellten Flächen einzupflegen. Werden Sonderwerbeformen gebucht, die noch nicht im Bannerserver enthalten sind, dann wird der Vertragspartner diese auf eigene Kosten binnen 24 Stunden zur Verfügung stellen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner, keinen automatischen Reload in sein Internetangebot zu integrieren, der eine automatische Wiederholung der Bannereinblendungen zur Folge hätte.
Im Bereich Impressum bzw. Werbung der Internetseite des Vertragspartners wird ein Ansprechpartner samt Kontaktdaten (e-Mail-Adresse verlinkt mit "mailto:", sodass auf Klick eine e-Mail abgesandt werden kann; Telefonnummer; Fax) als Ansprechpartner für Werbebuchungen angeführt. Die Daten sind binnen 24 Stunden von dem Vertragspartner auf Wunsch des Vermarkters zu ändern.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermarkters andere Anzeigen auf den Seiten seines Internetangebotes zu schalten. Der Vertragspartner garantiert dem Vermarkter, dass er während der Vertragslaufzeit sein gesamtes Internetangebot ausschließlich durch den Vermarkter vermarkten wird. Er ist vorbehaltlich einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermarkter nicht befugt, Werbung gleich welcher Art durch andere Vermarkter oder direkt auf seinem Internetangebot zu platzieren. Für den Fall der Zuwiderhandlung verliert der Vertragspartner jegliche Buchungsumsätze und der Vermarkter ist zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung berechtigt.
Der Vertragspartner versichert, dass sein Internetangebot, auf dem die Werbung geschaltet wird, nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, insbesondere nicht mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen versehen ist, keine Namen, Begriffe oder Bilder verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten, nicht für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten wirbt, keine Links auf Seiten mit solchen Inhalten enthält und dass die Angebote oder die damit beworbenen Programme nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Vertragspartner verpflichtet, sich sein gesamtes Internetangebot inklusive Subdomains, inhaltlich identischer Seiten etc. ständig und regelmäßig stichpunktartig zu kontrollieren, um die Einhaltung seiner im vorstehenden Absatz abgegebenen Versicherung zu gewährleisten. Die Verletzung einer dieser Verpflichtung hat den Verlust jeglicher Provisionsansprüche gegen den Vermarkter zur Folge und berechtigt den Vermarkter zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung.
4. Laufzeit
Die Vereinbarung ist zunächst auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Datum der zuletzt geleisteten Unterschrift befristet. Sie wird jeweils für die Dauer von sechs weiteren Monaten fortgesetzt, wenn sie nicht spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Der Vertragspartner sichert zu, langfristige Buchungen von Werbekunden, ungeachtet einer möglichen Kündigung dieser Vereinbarung, auch über die Vertragslaufzeit hinaus zuzulassen und zu erfüllen.
5. Außerordentliche Kündigung
Der Vermarkter hat das Recht zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung für den Fall, dass der Vertragspartner auf seinem Internetangebot pornographische, radikalpolitische oder sonstige, den guten Sitten oder den Gesetzen widersprechende Inhalte darbietet sowie im Falle von Vertragsverletzungen im Sinne des Punktes 3 dieses Vertrages. Ferner verliert der Vertragspartner seine Provisionsansprüche.
Der Vertragspartner hat das Recht einer außerordentlichen Kündigung, wenn der abgewickelte Werbeumsatz innerhalb einer 3-Monats-Periode weniger als die Hälfte der einer der beiden vorangegangenen 3-Monats-Perioden beträgt. Des weiteren, wenn der Vermarkter auf der Internetseite des Vertragspartners pornographische, radikalpolitische oder sonstige, den guten Sitten oder den Gesetzen widersprechende Werbung einbindet.
6. Haftung
Im Fall der außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung durch den Vermarkter hat der Vertragspartner dem Vermarkter jeden daraus entstandenen oder entstehenden Schaden zu ersetzen. Ausgeschlossen ist die Haftung des Vermarkters für bei Verträgen dieser Art untypische Schäden. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den vertrags- und branchentypischen Durchschnittsschaden, wobei die Haftung des Vermarkters auf ein Viertel des vom Vermarkter im betroffenen Kalenderjahr einbehaltenen Provisionsvolumens beschränkt ist. Der Vermarkter haftet nicht für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten durch Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht zu den gesetzlichen Vertretern zählen. Bei Datenverlust haftet der Vermarkter für deren Wiederbeschaffung nur, wenn der Vertragspartner sicherstellt, dass die Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
7. Geheimhaltung, Gerichtsstand
Die Parteien verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden oder die sie vom anderen Vertragspartner erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind oder zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.
Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass der Vermarkter Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Vermarkter wird hiermit bevollmächtigt, die Daten erforderlichenfalls weiter zu leiten, sofern der Vermarkter sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz des Vertragspartners.
8. Sonstiges, Salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und vertragswesentliche Willenserklärungen (Kündigung, Mängelrüge etc.) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Sollte der Vermarkter seine Gesellschaftsform ändern (z.B. in eine GmbH), stimmt der Vertragspartner ohne Rücksprache der Übernahme des Vertrages in die neue Gesellschaftsform zu.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die nach ihrer Intention der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
---Unterschrift---
A
Ort, den 1.11.2004
---Unterschrift---
B
Ort, den 1.11.2004