Eigenbedarf Dreifamilienhaus
vom 16.11.2006
150 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Das Haus hat eine untere Wohnung (ca. 116 qm) und zwei obere Wohnungen (jeweils ca. 54 qm). Die untere und eine der oberen Wohnungen stehen leer; die eine obere Wohnung ist vermietet. Die Frage lautet: Können wir dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?