Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte, ich suche Hilfe zur Berechnung und Überprüfung der Berechtigung einen Nutzungsunterhalt zu erhalten, wenn Trennungsunterhalt fällig wäre. ... Vor vier Jahren zog ich aus der DHH aus, zahlte so gut wie die gesamten Kosten der Familie, incl. alles fürs Haus Vor drei Jahren willige ich vorzeitig in den Wechsel von Steuerklasse III/V zu I/II zugunsten der Ehefrau. ... Davon werden Ihre Kosten für Ihre Hälfte abgezogen = 1.300,- minus 500,- = 800,- Euro Wohnvorteil Nutzungsgebühr Ich bin der Meinung meine Frau muss mir 650,- Euro Nutzungsgebühr zahlen, die vom Wohnvorteil abgezogen werden= 800,- minus 650,- = 150,- euro Wohnvorteil Trennungsunterhalt: Ich bin der Meinung, der Trennungsunterhalt wird so berechnet, dass das verbleibende Einkommen meiner Frau: 1.900 plus 150,- Wohnvorteil= 2.050,- netto gegenübergestellt wird mit meinem Einkommen 3.300,-, minus 300,- private KV minus 1.000,- Unterhalt der Kinder minus 500,- Ehebedningt für das Haus = 1.500,- netto also eher kein Unterhalt.