Das bedeutet für mich,als schwerbeinderter Beamter,das im mittleren Dienst (bis A7,kein Schreibfehler) keine Beförderungsmöglichkeiten vorgesehen sind.Es wurden komplett die Besoldungsgruppen, sozusagen in A8 und A9 m.D.gestrichen bzw. es werden keine Planstellen geschaffen.Ich fühle mich diskriminiert und benachteilig.Die Tätigkeit die ich ausübe,seit 2006, ist die eines Sachbearbeiter nach dem SGB II,entspricht gehobener Dienst mit A9-A10,mit sehr guter Beurteilung.Trotz Motivationsverlust und innerer Kündigung. ... Auch auf mein Drängen hin,hat die Vbba(Gewerkschaft der Ba)ein Rechtsgutachten erstellen lassen (von Ra.Eberhard Baden).Zitat:es ist rechtlich unzulässig,die Vorgehensweise der Ba.Ich bin 46 Jahre,habe Praxisaufstieg gewünscht,wurde abgelehnt,habe Insichbeurlaubung beantragt,wurde abgelehnt,mit der Begründung,ich habe keinen dauerhaften Posten im gehobenen Dienst,sondern nur eine Beauftragung etc.