Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch einen Anwalt / Anwältin ersetzen kann.
Die rechtliche Beurteilung kann unter Umständen anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen, wenn bestimmte Angaben hinzugefügt oder weggelassen werden.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben, wie folgt:
Vorliegend haben Sie mit Ihrem Lebensgefährten eine so genannte BGB-Innengesellschaft gegründet, deren Zweck in der gemeinsamen Nutzung der Mietsache besteht.
Allerdings müssen in solchen Fällen Gestaltungsrechte, wie die Kündung, gemeinsam von allen Mietern ausgeübt werden. Aus diesem Grund haben Sie grundsätzlich nicht die Möglichkeit den Mietvertrag nur für sich zu kündigen.
Sie sollten Ihren Vermieter jedoch die Situation schildern und Ihn bitten, dass er Sie aus dem Mietvertrag entlässt. In einem solchen Fall wären Sie nicht mehr Vertragspartei und nicht mehr zur Mietzahlung verpflichtet.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit der Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Tuillier
Rechtsanwalt
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