hallo, das unehliche, in deutschland geborene kind ist 14 monate alt. nun will die mutter aus der seit ca. 2 jahren gemeinsam mit dem vater bewohnten wohnung in deutschland ausziehen und sich eine eigene wohnung mieten. es ist momentan noch nicht klar, ob dies in deutschland oder im EU-ausland sein wird. der zuzug von vater und mutter nach deutschland erfolgte vor geburt des kindes vor ca. 2 jahren. beide lebten davor im EU-ausland in einer langjährigen partnerschaft. mutter und kind waren/sind aus sozial-/elternrechtlichen gründen weiter m EU-Ausland hauptwohnsitzlich gemeldet, der vater in deutschland (und wird aufgrund des jobs jedenfalls in deutschland bleiben). mutter und kind besitzen die gleiche staatsbürgerschaft, die von jener des vaters abweicht (wobei alle 3 nicht deutsche, aber EU-staatsbürger sind). die mutter ist mit der teilung des sorgerechts einverstanden, damit rechtssicherheit für den vater für den umgang bzw. seine einbindung und mitbestimmung bei der erziehung in vollem umfang gewährleistet ist. 1. was genau und bei wem (gericht, jugendamt, notar, etc.?) ... 5. besteht für die mutter auch dann anspruch auf betreuungsunterhalt in den ersten 3 lebensjahren des kindes, wenn sie von der gemeinsamen wohnung in deutschland ins EU-ausland zieht (bzw. formell wegen der hauptwohnsitzlichen meldung ja schon immer dort gewohnt hat)? ... "darf" die mutter mit dem kind "einfach so" aus der gemeinsamen wohnung ausziehen, ggf. sogar ins ausland, obwohl die in pkt. 6 genannte vereinbarung vorsieht, dass dies zum kindeswohl und der möglichkeit zum täglichen umgang von mutter UND vater mit dem kind, ausgeschlossen wurde und vorher alle mittel zur lösung etwaiger probleme zwischen vater und mutter in anspruch genommen werden müssen (z.b. coaching, familienberatung, etc.). 8. die vaterschaftsanerkennung vorausgesetzt: welches recht gilt für die bemessung des kindesunterhaltes?