Ist eine Steuerforderung des Finanzamtes überhaupt gegeben (Freibetrag bei Umsatz-/Gewerbesteuer),da ich ja mit den erzielten Umsätzen sicher darunter liege? Meine Rechtsschutzversicherung deckt anwaltlichen Beistand nur bei Einstufung als Ordnungswidrigkeit ab,wie stehen meine Chancen und welche Strafen sind zu erwarten.Ich bin natürlich bereit,alle daten und Infos,die ich habe,vorzulegen und mit dem Finanzamt zu kooperieren.Ich habe die Unterlagen meiner Steuererklärung persönlich beim FA abgegeben und einen Sachbearbeiter noch gefragt,ob die Anlage GSE so in Ordnung geht.