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Steuererklärung - Unterstützung erwachsenes Kind bezieht HARTZ IV

| 12. September 2018 21:42 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Wenn ich mein erwachsenes Kind, das HARTZ IV bezieht und erwerbsfähig ist, unterstütze.
z.B. Übernahme von Kosten für Lebensversicherung, KFZ Steuer, Unterhaltszahlungen für Enkel, Schulden u.a.
Kann das Jobcenter solche Hilfeleistungen vom HARZ IV Empfänger rückwirkend zurück fordern, wenn ich diese in meiner Steuerklärung als Unterstützungsleistungen für Hilfebedürftige angebe?


13. September 2018 | 01:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ohnehin sind Zuwendungen an Hartz IV Bezieher oder der Erwerb oder Besitz von Vermögenswerten durch diese mitteilungspflichtig. Es soll immer der Grundgedanke gewahrt werden, daß die Gewährung der Grundsicherung noch berechtigt ist.

Soweit überhaupt Zuwendungen von Dritten gewährt werden, ist immer § 11 a V SGB II zu beachten.

Dort ist normiert, daß Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne daß diese hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, soweit dies entweder

1. bei der Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2. die Zuwendungen die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

Sonst sind Zuwendungen immer als "Einkommen" zu berücksichtigen, die zu Kürzungen oder auch zu Rückforderungen führen können.

Abgestellt wird bei jeglichen Leistungen immer auf eine Geringfügigkeitsgrenze, die monatlich in Kleinstbeträgen ( 50 Euro ) gewährt werden können. Bei der Zahlung von LEBENSVERSICHERUNGEN, der KFZ Steuer oder Unterhaltszahlungen ist dies sicherlich nicht mehr der Fall.

Sowohl der Bezieher wäre angabepflichtig, als auch auf Ihre Angaben hier eine Kontrollmitteilung vom Finanzamt zu befürchten ist, die an die Agentur für Arbeit ergehen kann.

Ich rate von dieser Vorgehensweise ab.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA und Dipl. Kfm.


Bewertung des Fragestellers 13. September 2018 | 20:31

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