Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Durch die Unterschrift gelten Sie formal als Gewerbeinhaber. Dadurch werden sich das Finanzamt und alle anderen Dritten im Zweifel an Sie wenden, wenn es um Steuer etc geht. Sie haften also für alles, was der ehemalige beste Freund macht oder nicht macht, was ein extremes Risiko darstellt. Allerdings haben Sie gegenüber ihm Anspruch auf Schadensersatz, sofern er Geld hat, um Ihnen Schadensersatz zu zahlen.
Vorrangigst ist aber erstmal, dass Sie klären, wer was warum von Ihnen will und was genau bei dieser Gerichtsverhandlung in Wiesbaden passierte. Dafür sollten Sie einen örtlichen Anwalt einschalten, der die Akten beim Finanzamt, beim Gericht etc anfordert und prüft. Ohne Anwalt sind Sie rettungslos verloren und werden teure Fehler/Mißverständnisse machen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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