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Betrug vom ehemaligen besten Freund

30. Juli 2022 15:08 |
Preis: 70,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgendes Problem was sich seit mehreren Jahren durchzieht. Der Steuerberater den mein Bekannter aus dem Fall meinte die beiden Personen kümmern sich um alles. Das Vertrauen ist aber weg und jetzt will ich selber was unternehmen. Da ich seit Jahren erhebliche Schwierigkeiten habe.

Kurz zusammengefasst:

Ich wollte meinem ehemaligen besten Freund 2016 einen Gefallen tun und habe - nachdem er mich dazu überredet hat, ein Trockenbau Gewerbe für ihn eröffnet. Er sagte, er kümmert sich um alles, was er nicht gemacht hat.

Es gab Mitarbeiter, die er eingestellt hat. Dafür hat ein Lohnbüro die Lohnunterlagen gemacht.

Das Finanzamt, SOKA BAU usw. senden mir bis heute Briefe und es wird bis heute monatlich bei mir Geld eingezogen für Einkommensteuer etc.

Es sollte auch eine Gerichtsverhandlung in Wiesbaden geben, von der ich bis heute nicht den Grund kenne. Das Ganze hat dazu geführt, das es tatsächlich einen Haftbefehl gegen mich gibt.

Es gibt einen Steuerberater, ein Freund von meinem damaligen besten Freund allerdings hat dieser jahrelang nichts getan wie sich herausgestellt hat - und somit hat sich das Ganze bis heute angestaut und ist nicht abgeschlossen.

Sein Steuerbüro war mal in Bergisch Gladbach im selben Haus wie das Lohnbüro. Nun hat er sich in Rösrath niedergelassen. Das Lohnbüro gibt es scheinbar nicht mehr. Da ist jetzt ein anderes Lohnbüro drin.

Ich hab jegliche für die Anmeldung des Gewerbe 2016 und die Abmeldung 2018 unterschrieben. Ich für nichts anderes eine Unterschrift geleistet. Alles geschäftliche hat mein damaliger bester Freund ohne mich in Kenntnis zusetzen gemacht.


Vielen Dank für ihre Hilfe

30. Juli 2022 | 16:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Durch die Unterschrift gelten Sie formal als Gewerbeinhaber. Dadurch werden sich das Finanzamt und alle anderen Dritten im Zweifel an Sie wenden, wenn es um Steuer etc geht. Sie haften also für alles, was der ehemalige beste Freund macht oder nicht macht, was ein extremes Risiko darstellt. Allerdings haben Sie gegenüber ihm Anspruch auf Schadensersatz, sofern er Geld hat, um Ihnen Schadensersatz zu zahlen.

Vorrangigst ist aber erstmal, dass Sie klären, wer was warum von Ihnen will und was genau bei dieser Gerichtsverhandlung in Wiesbaden passierte. Dafür sollten Sie einen örtlichen Anwalt einschalten, der die Akten beim Finanzamt, beim Gericht etc anfordert und prüft. Ohne Anwalt sind Sie rettungslos verloren und werden teure Fehler/Mißverständnisse machen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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