Mängel in der Wohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mieter hat den Vermieter schriftlich über mehrere kleine Mängel (z.B. undichtes Heizungsventil) informiert. ... Der Vermieter kündigte daraufhin sein Erscheinen für das kommende Wochenende an, um die Reparaturen selbst durchzuführen. Frage: Der Mieter möchten an seinem arbeitsfreien Wochende seine Ruhe haben und hat angekündigt, dem Vermieter den Zutritt zu verweigern.