Sehr geehrte Fragestellerin,
für Mietverträge gibt es keine Formvorschriften, sodass ein Mietvertrag sowohl mündlich abgeschlossen als auch geändert/gekündigt werden kann.
Durch seine Äußerung "dann wäre die Sache erledigt" hat der Vermieter der Vertragsänderung mit dem Inhalt, dass Sie nicht mehr Mieter sind, zugestimmt.
Alleiniger Mieter war somit Ihr Ex-Freund. Nunmehr muß sich der Erbe um die weiteren Angelegenheiten hinsichtlich der Wohnung kümmern.
Da Sie kein Vertragspartner mehr sind, können Sie auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Kommt es allerdings zu Streit mit dem Vermieter, müssen Sie im Zweifel das von Ihnen geschilderte beweisen.
Sie können den Vermieter jedoch bitten Ihnen schriftlich zu bestätigen zu welchem Zeitpunkt der Mietvertrag zwischen ihm und Ihnen beendet worden ist.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also unterschreibe ich die Anwaltsvollmacht nicht und der Bruder kündigt das Mietverhältnis.
Das hört sich vorerst gut an, aber der Vermieter hat meinen Namen ja nicht eigenhändig aus dem Vertrag gestrichen. Ist die mündliche Änderung trotzdem gültig?
Sehr geehrte Fragestellerin,
da Sie nicht mehr Vertragspartner des Vermieters sind, brauchen Sie auch nicht mehr zu kündigen, rechtlich gesehen können Sie es auch gar nicht.
Teilen Sie dem Rechtsanwalt mit, dass Sie seit dem Tag der Absprache mit Ihrem Vermieter nicht mehr Mieter der Wohnung sind.
Wie bereits in meiner ersten Antwort gesagt, ist auch eine mündliche Vertragsänderung wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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