W…ohnrecht Ehewohnung mit 2. Haus. Ex-Frau will nicht in d. Ehewohnung zurückziehen.
vom 28.1.2020
für 58 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine zukünftige Ex-Frau und ich wohnten im Reihenhaus (Gemeinsamen Besitz) zusammen zwischen 1999 u. 1. Nov. 2017 mit ihren 2 Töchter (inzwischen ausgezogen) und 4 gemeinsamen Kinder, die in dem Haus auf die Welt gekommen waren. In 2017 habe ich ein Einfamilienhaus, das ich allein Besitze, 1100m vom Reihenhaus (Ehewohnung) bauen lassen.