Fristlose Kündigung nach SchuldRAnpG
vom 21.8.2019
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe im letzten Jahr ein Erholungsgrundstück erworden, welches der Nutzer mit einem Wochenendhaus bebaut hat und auch mit Anpflanzungen versehen hat. Die Kündigungsfristen nach SchuldRAnpG sind mir bekannt, auch die Verpflichtung zur Entschädigung und zur Beteiligung an den Abrisskosten bei fristgerechter Kündigung. ... Wenn Ja, wie verhält es sich im Falle einer fristlosen Kündigung mit den Abriss- und Entschädigungskosten?