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Arbeitsvertrag-Kündigung

| 14. Februar 2007 17:04 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Anwälte,ich hoffe,sie können mir helfen.
Im Mai 2006 haben meiner Frau u. ich über die SZ eine HausmeisterehepaarStelle kontaktiert.Nach verschiedene Email haben wir versucht unsere Arbeitszeiten u.die Monatslöhne zu vereinbaren.Meine Frau als Haushälterin mo-fr 35std Vollzeit für 1500€brutto was 1200€ netto ausmacht(sagte der chef),ich 10 std pro Woche für 400€.Und weil der Lohn niedrig ist bekommen wir eine 2-Z.Wohnung kostenlos.Im Juni kam den Arbeitsvertrag Unterzeichnung. Wir hatten eine grosse Auto(alte aber gut),das sollen wir verkaufen u.eine kleine Kaufen(bedingung)
Unsere Wohnung in Stuttgart sollen wir aufgeben u. die ganze Möbel haben wir verkauft,wir bekommen eine Wohnung möbliert.
Wir verkauten unsere gute alte Auto-Wir gaben den Wohnung in Stuttgart auf u. verscherbelte unsere gute möbel(2 Jahre alte).
Am 1.Aug.2006 haben wir den Wohnung u. die Arbeit aufgenommen.
3-Woche später ruft mich der Chef in seine büro u.fängt an zu erzälen das meine Frau doch nicht netto 1200€ bekommt weil sie vielen Steuer zahlt u. er auch. Also wir sollten der vertrag ändern.Da ist das Finanzamt auch,es gibt für den Wohnung eine
mindeste Wert zu zahlen(geldwertvorteil)u.setzt 200€ an,die von lohn abgezogen wurde.Dann sagte er die kosten seien für Ihm zu hoch so dass wir eine neu Vertrag ansetzen sollten,statt 1500+kostenlose Wohnung-??1250€+200€ für Wohnung.netto wär dann
738,15-200 = volle 538,15 €. Dazu meine Frau sollte dann 40 std in der Woche arbeiten.
ES WAR ZU SPÄTER;UM ZURÜCKGEHEN;WIR HATTEN DEN WOHNUNG;DIE MÖBEL U DAS AUTO SCHON WEG;Also sind wir geblieben.
Am 13.2.07 hat uns der AG gekündigt,zum 15.3.07?????
Wir haben keine Wohnung,keine Möbel,das kleine Auto müssen wir noch bezahlen.
FRAGE:Können wir eine Entschädigung verlangen,für das was die uns angetan haben ??
Müssen wir von Wohnung raus wenn wir noch nichts gefunden haben?
Tausend dank im voraus




14. Februar 2007 | 19:17

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

1) Zunächst rate ich Ihnen mit dem Arbeitsvertrag zu einem Anwalt zu gehen. Erst nach Durchsicht des Vertrages können alle Fragen genau beantwortet werden.

2) Zunächst haben Sie sich auf ein bestimmtes Gehalt (1.500 EUR) für Ihre Frau und 400 EUR für Sie geeinigt.

Die Frage ist auch, ob Sie sich hinterher auf ein neues - geringeres - Gehalt geeinigt haben oder nicht. Hier müßte der Arbeitgeber die neue Vereinbarung beweisen. Kann er dies nicht, so gilt die alte Vereinbarung weiter.

3. Wenn in dem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist aufgenommen wurde, gilt als Kündigungsfrist der Paragraph 622 ABs. 1 und 2 BGB, der wie folgt lautet:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.


Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

4. Ob eine Entschädigung gezahlt werden kann, hängt davon ab, was zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart war: konnten Sie davon ausgehen, daß dieses Arbeitsverhältnis längerfristig dauerte? Was war Vertragsgrundlage?

5. In dem Vertrag müßte auch geprüft werden, ob die Wohnung Bestandteil des Arbeitsvertrages war oder dafür ein eigenständiger Vertrag - ggf. mündlich - geschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.


Rechtsanwalt Klaus Wille

Rückfrage vom Fragesteller 14. Februar 2007 | 19:56

den Arbeitsvertrag war auf unbefristete Zeit gesetzt.
deswegen haben wir vorgesehen das wir mit der Angebotene
Gehalt,mehrere Jahre,das heisst 10-15 Jahre bleiben wollten,
sonst hätten wir nicht unsere Wohnung,Auto u. Möbel verscherbelt.
WAs meinen Sie steht uns zu eine Entschädigung?
Können wir zu eine RA gehen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. März 2007 | 03:29

Sie können nicht nur zu einem Anwalt gehen, sondern ich rate Ihnen dringend zu einem Anwalt zu gehen.

Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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ich bedanke mir sehr,ich weiss zu schätzen ihre antwort.
auch wenn man bedenkt,man ich mit den honorar sehr gut bedient.DANKE

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