Erbrechtliche Frage
vom 7.3.2014
58 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Meine Mutter (Witwe) hat ihr Vermögen folgendermaßen aufgeteilt: --- je 1/3 für zwei Töchter --- je 1/6 für zwei Enkel = 1 Vermögen Konstellation: eine Tochter (Witwe ohne Kinder) fällt aus dem Erbe, weil verstorben.