Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage anhand Ihrer Angaben wie folgt:
Leider hat das Finanzamt die korrekte Steuerklasse für Sie zugrunde gelegt.
Denn § 15 Abs. 1
Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) führt aus, dass in Steuerklasse II "die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern" des Erblassers fallen; Ihr Vater wäre insoweit als "direkter" und damit Abkömmling ersten Grades Ihrer Oma (die wiederum die Schwester des Erblassers = Ihres Großonkels war) in Steuerklasse II gefallen. Sie hingegen als Abkömmling zweiten Grades fallen damit "leider" in Steuerklasse III.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.
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Diese Antwort ist vom 02.09.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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