. - Ehepaar hat den Notar nicht beauftragt, sondern der private Verkäufer - Notar hat bisher lediglich einen Kaufvertragsentwurf erstellt Konkrete Fragen: 1) Welchen Ansprüche hat der Notar gegen das Ehepaar? ... Ich vermute ja, ebenfalls keine. 3) Falls die Antwort auf Frage 2 "keine" lautet, weil der Notar nur Ansprüche gegen den privaten Verkäufer hat, der ihn beauftragt hat: Aus moralischen Gründen wäre es nicht tragbar, den privaten Verkäufer auf den Notarkosten sitzen zu lassen. Welche Kosten sind für das Fertigen eines Vertragsentwurfs für den Kauf eines Baugrundstücks üblich?