Rückzahlung von angeblichem Darlehen
vom 12.12.2005
20 €
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Es gilt eine vor Gericht eingereichte Klage auf Rückzahlung eines angeblich gewährten Darlehens zurückzuweisen: Bei der Klägerin handelt es sich um die 85 Jahre alte Schwester des Beklagten (78 Jahre alt,)die jetzt erstmalig fast 13 Jahre nach dem angeblichen Vertragsabschlußdatum eine angebliche Dar- lehensvereinbarung (über 30TDM) vorlegt.Der Beklagte kann sich nicht an einen solchen Vertrag erinnern.Die Klägerin hat über den gesamten zurückliegenden Zeitraum keine einzige Mahnung ausgesprochen. Welche Verjährungsfrist ist hier heute zutreffend nach Reform der Verjährungsfristen? Gilt hier die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren?