Zimmerdurchsuchung BtmG
Sehr geehrter Herr Anwalt, bei meinem jüngerer Sohn (19 Jahre) wurde vor etwas über 2 Jahren aufgrund eines Hinweises eines „Freundes“ eine Zimmerdurchsuchung (wohnte damals und auch jetzt noch bei uns) wegen Besitz und Erwerb (in 30 Fällen) von Betäubungsmitteln (Haschisch) durchgeführt. ... Jetzt hätte ich folgende Fragen hierzu: 1.Soll er, falls es wieder zur Anklage kommt, sich einen Anwalt nehmen (vor 2 Jahren riet uns die Jugendgerichtshilfe davon ab, hat sich dann in der Verhandlung negativ gegen mein Sohn geäußert)? Da mein Sohn noch in der Ausbildung ist und dadurch nicht viel verdient, gibt es eine Möglichkeit, dass die Kosten übernommen werden, wie ist das mit einem Pflichtverteidiger?