Erbschaftsrecht: Berechnung des Versorgungsfreibetrags
Hallo, eine 63 jaehrige Frau erbt im Jahr 2012 durch den Tod Ihres Ehemannes 882.000 € Bargeld und 106.000 € Immobilienvermoegen. Das eigene Haus (in dem die Eheleute wohnten und die Ehefrau weiterhin drin wohnen wird) ist in dem vererbten Immobilienvermoegen von 106.000 € nicht mit einbezogen, da hier ja keine Erbschaftssteuer anfaellt. Es besteht ein sogenanntes Berliner Testament.