Unterhaltsberechnung für eine verheiratete bzw. nicht verheiratete Mutter
vom 3.5.2005
50 €
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Bei dem Kindesunterhalt sind hierbei keine Fragen offen. ... Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel schrieb hierzu im Rahmen einer ähnlichen Frage: http://www.123recht.net/fea/Unterhalt__f2250.html …Falls Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, obwohl sie hierzu unterhaltsrechtlich z.B. wegen Kinderbetreuung nicht oder nicht in diesem Umfang verpflichtet sind (so genannte überobligatorische Tätigkeit), müssen sie sich Ihre Einkünfte nicht oder nur teilweise auf Ihren Unterhaltsanspruch anrechnen lassen. ... Dieter Wilhelm Weychardt, weiland Vorsitzender Richter des 6.