Strafmaß der fahrlässigen/vosätzlichen Körperverletzung
vom 12.9.2011
50 €
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Hallo Ich habe eine frage . vor wenigen tagen ereignete sich ein vorfall worum es erst mal um beleidigug ging , das ganze kam dann soweit das die person hier auftauchte und auf einen gegenstand schlug aufgrund dessen hat die andere person den jenigen so verletzt das er einen schaden der wirbelsäule erlitt. es ist aber nicht durch schlagen sondern durch schubsen entstanden das die person zu boden fiel als er am boden lag dachte die person die ihn eschubst hatte das er nochmal mit den füssen zutreten würde . daraufhin drehte er die beine um für ein paar sekunden so das die person schlecht luft bekam man stellte etwas mit dem wirbel fest . 2 tage später konnte die person wieder ausser haus und auch auto fahren . ich bin nicht vorbestraft noch nicht wegen körperverletzung nur wegen geldstrafe .ich weiss das die personen das anzeigen wollen allerdings eine weitere anzeige machen wollen die aber 6 monate her ist aus rache und dann sagen wollen das es erst vor kurzem geschehen sei das ist aber nicht so eine schlimme sache gewesen wie diese . aber das wäre ja dann eine falsch aussage . was passiert mir jetzt im schlimmsten fall sie wollen das ganze unter vorsätzlich drehen das war aber nicht geplant sondern erst nach dem bei mir auf ein gegenstand eingeschlagen wurde .dieser vorfall gab plötzlich weil ich rot war und ich kann ihnen versichern das das so nicht geplant war , bekomme ich daraufhin auch erst eine anhörung oder mit was kann ich in diesem fall rechnen. desweiteren schwörte man mir rache wenn es der person besser ginge , und sie drohten mich auch anzuschwärzen bei ämtern was am ende garnicht stimmt um mir zu schaden wegen dem vorfall wie kann ich weiter vorgehen über sachen die dann am ende nicht stimmen.