ich habe mich 2007 von meinem mann getrennt (nicht geschieden). im juli 2007 habe ich eine stelle im nichteuroäischen ausland angenommen. insofern fällt für 2007 die 183-tage regelung nicht ins gewicht. von 2008 bis 2011 war ich im durchschnitt 10 bis 10,5 monate im ausland tätig. in deutschland war ich in diesem zeitraum max. 5-6 wochen pro jahr. mein mann hatte sich eine wohnung genommen, in der ich nie gewohnt habe, keine einzige nacht verbracht habe und die ich bis 2010 überhaupt nicht gesehen hatte. allerdings hatte ich ihn gebeten, seine adresse als postanschrift angeben zu können. jeder mensch bekommt kontoauszüge, schreiben von versicherungen und sonstigen kram. er erklärte sich bereit, meine post zu erhalten, allerdings durfte ich bis zum o.g zeitpunkt nichtmal seine wohnun sehen, da er mir die trennung sehr übel nahm. aber auch danach war ich nur mal kurz zu besuch bei ihm, vielleicht 2 stunden. 2008 hatte ich meine steuerberater eine einkommensbescheinigung gescannt zur steuerrklärung. das zuständige finanzamt lehnte die getrennte veranlagung, die mein steuerberater beantragt hatte, zwar ab, schrieb aber, dass meine einkünfte im ausland nicht steuerrelevant wären. ab 2009 wurde dann getrennte veranlagung sozusagen genehmigt. 2009 bis 2011 habe ich dann keine bescheinigung mehr vorgelegt, denn zwingend ergab sich für mich und meinen steuerberater, wenn 2008 nicht steuerrelevant war, dann auch 2009 bis 2011. ende 2011 kam ich zurück und gab meinem steuerberater alle unterlagen für die erlärung 2012, auch die meiner konten im ausland, auf die ich meinen verdienst immer überwiesen habe. jetzt habe ich vom finanzamt für fahndung und strafsachen einen brief bekommen, dass gegen mich ein strafverfahren eingeleitet wurde, wegen des verdachtes der hinterziehung der einkommensteuer 2007 bis 2011. für 2007 hatte ich mein einkommen dargelegt, da, wie schon erwähnt, die 183 tage-regelung noch nicht zutraf. sobald ich wieder in deutschland war, habe ich alles für die steuer 2012 dargelegt. nochmal, in 2008 hatte das finanzamt geschrieben, meine einkünfte im ausland seien nicht steuerrelevant. ab 2009 wurde dann getrennt veranlagt, ich war beschränkt steuerpflichtig und meine einkünfte waren da auch nicht relevant. ich hatte von juli 2007 bis ende 2011 keinen wohnsitz hier, nur eine postadresse und war weitaus mehr als 183 tage in meinem tätigkeitsland. was kann ich tun, wie sieht die rechtslage aus?