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7.052 Ergebnisse für rechnung bgb

Besteht ein Anspruch auf
vom 7.3.2023 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Auf Rückfrage wurde mir eine Rechnung vom Kochstudio Engel ausgestellt. ... Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob ich rechtlich gesehen überhaupt einen Anspruch auf diese ursprüngliche Rechnung habe und die Herausgabe von Kochstudio Engel fordern kann ?? Oder habe ich nur Anspruch auf die Rechnung ( Verkäufer: Kochstudio Engel- Käufer: ich) ??
Verspätete Rechnungsstellung
vom 13.3.2015 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Firma verlangt aufgrund mehr Bodenaushubs und einem zusätzlichen Regenwasserschacht und einer „Akonto-Rechnung" diese Summe. Diese Akonto-Rechnung habe ich nie gesehen. ... Auf der Rechnung stand kein Hinweis dass ich automatisch in Verzug gerate wenn die Rechnung nicht innerhalb der Frist bezahlt wird.
aufhebungsvertrag mit abfindung, beanstandung einigungsgebühr
vom 1.2.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
sehr geehrte berliner anwält(innen)e, bitte antworten sie nur wenn ihrerseits absolute rechtsicherheit besteht, da ich auf ihren aussagen aufbauend rechtliche schritte (bei uneinsichtigkeit) ankündigen und einleiten möchte. außerdem wäre aus diesem grund ein anwalt aus berlin erforderlich. bitte nicht vom vielen text abschrecken lassen der kernpunkt ist knapp und kurz verständlich. ich beanstande die rechtmäßigkeit der kostenschlußrechnung des anwaltes der mich außergerichtlich (arbeitsrechtlich) gegenüber meinem arbeitgeber vertreten hat. bitte überprüfen sie die kostennote, im speziellen die berechnungsbasis der einigungsgebühr und der daraus ermittelten höhe derselben. folgender arbeitrechtlicher sachverhalt liegt der rechnung zu grunde: seit 04-2007 vertritt mich ein anwalt außergerichtlich gegenüber meinem arbeitgeber. auslöser: die arbeitgeberseitige ankündigung mein arbeitsverhältnis in jedem fall beenden zu wollen, ich sollte damals umgehend einen aufhebungsvertrag unterschreiben oder man würde mich zu gegebener zeit auch anders loswerden. zum zeitpunkt dieser ankündigung und auch danach bin ich AU-geschrieben gewesen und irgendwann wäre eine arbeitgeberseitige krankheitsbedingte kündigung wohl erfolgreich gewesen. ich habe damals nichts unterschrieben und stattdessen diesen anwalt engagiert. der korrespondierte und telefonierte mal mehr, mal weniger mit dem AG. lt.dem anwalt ergab sich zu keinem zeitpunkt ein weg (erst recht nicht nach avisierter mittelfristiger genesung) in ein harmonisches arbeitsverhältnis zurückzukehren, der arbeitgeber blockte und setzte weiter auf zeit. der anwalt sagte mir immer wieder, das der arbeitgeber mich problemlos kündigen könnte bei weiterhin fortdauernden krankheit und dann hätte ich am ende keinen job mehr und bekäme schon gar keine abfindung. irgendwann kam es dann zu korrespondenz zum thema abfindung und aufhebungsvertrag. der anwalt hat dann bei diesen "verhandlungen" rechtsgrundlagen, die sich auf mich nachteilig auswirken würden, völlig unberücksicht gelassen. der wollte meinen fall endlich vom tisch haben. der hatte anfangs gedacht die sache wäre schnell erledigt und hat nicht damit gerechnet das der arbeitgeber so viel zeit schindet und ihn am ausgestreckten arm verhungern läßt. ich habe dann selbst immer wieder recherchiert um ihn auf seine fehlerhaften oder unzureichenden aussagen aufmerksam machen zu können.( siehe auch meine erste anfrage hier im forum) . die letzten monate war der anwalt für mich quasi telefonisch nicht mehr erreichbar. er hat sich immer verleugnen lassen, auf meine dann folgenden mails ist er inhaltlich nicht mehr eingegangen. einen persönlichen termin habe ich ebenfalls nicht mehr bekommen, erst zur unterzeichnung der "vereinbarung" durfte ich vorsprechen. ein mandatsentzug in der "heißen" endphase war jedoch unmöglich. also hab ich interveniert so gut es ging. das dürftige endergebnis sieht nun wie folgt aus: beendigung des arbeitsverhältnisses "auf veranlssung der Bank zum 30.06.08 aus dringenden betrieblichen erfordernissen" in form einer "vereinbarung"vom 19.12.07, unter einhaltung der kündigungsfrist und zahlung einer " abfindung für den verlust des arbeitsplatzes in höhe von 30.000,00 brutto". die abfindung wird gezahlt in "anwendung" einer momentan nicht aktivierten/laufenden betriebsvereinbarung (vom 11.12.1990). ich bin seit dem unterzeichnunsdatum 19.12.07(ein-)seitig des arbeitgebers freigestellt und beziehe bis zum 30.06.08 wieder gehalt. eine verlängerte AU-bescheinigung wurde deshalb von mir nicht mehr eingereicht und der krankengeldbezug damit beendet. würde ich nicht freigestellt sein, wäre ich weiterhin AU-geschrieben da ich noch nicht gesund bin. abgesehen davon, das der anwalt miese arbeit geleistet hat und warscheinlich den unglücklichen verlauf damit gefördert hat möchte er auch noch fett abkassieren, per heute erhielt ich folgendes: Kostenschlußrechnung gem. $ 10 RVG Gegenstandswert: 9.694,74 euro (entspricht 3 bruttogehältern) Geschäftsgebühr §§ 13,14, nr. 2300 VV RVG (1,3) 631,80 eur Gegenstandswert ( das ist jetzt der hammer) 90.000,00 euro Einigungsgebühr § 13, nr. 1000 VV RVG (1,3) 1.660,10 euro Pauschale post telefon nr.7002 VV RVG 20,00 euro (diese pauschale berechnet er das zweite mal, ich habe die schon bei der kostenvorschußberechnung v. 19.11.07 bezahlt) abzüglich kostenvorschuß v. 19.11.07 - 749,00 euro (in dieser rechnung wurde die geschäftsgebühr übrigens auf basis der o.g.drei gehälter mit 1,5 abgerechnet deshalb die abweichung der summen) zwischensumme netto: 1.562,90 euro 19% umsatzsteuer nr. 7008 VV RVG 296,95 euro gesamtbetrag: 1.859,85 euro ich bin momentan gar nicht in der lage so eine summe cash zu zahlen ... nach meinen bisherigen erkundigungen ist der gegenstandswert auf den die einigungsgebühr berechnet wurde utopisch und die höhe der einigungsgebühr damit nicht korrekt. ich habe heute meine rechtschutzversicherung angerufen ( die übrigens die kostenübernahme für die bisherigen anwaltskosten abgelehnt hat da kein schadenfall, da keine klage und außergerichtiche einigung) und habe mit deren anwaltshotline die rechnung besprochen. die haben mir gesagt, das die abfindung nicht hinzugerechnet werden darf und sie diese summe überhaupt nicht nachvollziehen können. nach deren aussage greift das GKG § 42 abs. 4 satz 1 sowie die RVG § 23 Abs. 1 als ich den anwalt engagiert habe, wurde natürlich die kostenfrage besprochen. meine bedenken bezüglich der auswirkung einer etwaigen abfindungsumme auf die gebühren wurden entkräftet, da der anwalt UNS (mein mann war bei diesem gespräch anwesend) erklärte, das wäre nicht so viel, da der maximalbetrag der berechnungsgrundlage sich aus drei bruttogehältern ergibt und das wären so ca. 800-1000 euro zu erwartende anwaltskosten am ende. auf eine einigungsgebühr hat er gar nicht hingewiesen, obwohl schon damals seitens der bank eine auflösung des arbeitsverhältnisses gegen abfindung avisiert worden war. von der einigungsgebühr habe ich erst erfahren als in 12-2007 die aufhebungsvereinbarung erstellt wurde. desweiteren aüßerte sich der anwalt dahingehend, das er das ohnehin über meine rechtschutzversicherung regeln würde, was er nach deren ablehnung jetzt natürlich abstreitet. wenn also überhaupt eine einigungsgebühr berechnet werden darf (das ist meine frage) dann nach meinem kenntnisstand auf der basis der o.g. 3fachen bruttogehälter mit faktor 1,5 bitte teilen sie mir mit, ob eine einigungsgebühr berechnet werden darf und wenn ja, auf welcher max. basis/höhe. bitte ermitteln sie den wert anhand der von mir gemachten angaben. bitte teilen sie mir mit, ob die o.g. gesetzesangaben anwendung finden, ggf. korrigieren sie diese, damit ich den anwalt damit konfrontieren kann. da die rechtschutzversicherung die rechnung als unrechtmäßig anerkennt bzw. mir bei uneinsichtigkeit des anwaltes schaden entsteht, habe ich für den fall, das ich gegen ihn rechtlich vorgehen muß, die deckungszusage für daraus resultierenden kosten. ich hoffe nicht das es dazu kommt, denke aber das die RSV keine deckungszusage erteilt hätte wenn die rechnung des anwaltes korrekt wäre. falls er die rechnung korrigiert, könnte ihm noch die "zeugnisgebühr" einfallen, die muß er dann aber extra ausweisen oder ?
Forderung Honorar / Werkvertrag - Verjährung nach Mahnbescheid/Widerspruch
vom 11.8.2016 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Daraufhin habe ich zwei Rechnungen über jeweils eine Abschlagszahlung erstellt und diese an den Kunden geschickt. ... Mahnung über Teilzahlung 2 16.09.2013 - Beantragung des gerichtlichen Manhbescheides bezogen auf die Gesamtsumme bestehend aus zwei Rechnungen Teilzahlung 1 und Teilzahlung 2 26.09.2013 - Widerspruch gegen den Mahnbescheid erfolgt -- Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
T-Mobile Seiler & Kollegen
vom 13.12.2007 30 € Historischer Preis
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Erst wenn die offenen Rechnungen - außer der Schlußrechnung - beglichen sind und Sie den Vertrag reaktivieren wollen, senden wir Ihnen eine Gutschrift bezogen auf diese Schlußrechnung zu. ---- ZITAT ----- Darauf antwortete ich, dass T-Mobile mir bitte ab sofort nur noch Rechnungen per post schicken möge! ... Also schrieb ich zurück und bat um Forderungssaufstellung und fragte nach der Vorlage einer Vollmacht gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 174 BGB: Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten">§§ 174,410 BGB</a>.
Betriebskostenabrechnung - Treppenhausreinigung
vom 19.11.2015 48 € Historischer Preis
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Dort wurden - neben einer ganzen Reihe anderer Fehler 1085,00 € für die Hausreinigung in Rechnung gestellt, von der wir dann anteilig ein Drittel zu bezahlen gehabt hätten. ... Zum Termin für die Belegeinsicht wurden für die Monate Februar bis Juli Rechnungen der Ein-Mann-Firma vorgelegt, ab Oktober dann Rechnungen der neue beauftragten Firma. ... Die Anerkennung der Rechnungen ergäbe eine Nachzahlung, andernfalls stünde uns eine Rückzahlung zu.
Kunde findet Rechnung zu hoch und will weniger zahlen
vom 11.5.2012 35 € Historischer Preis
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Da der Endkunde jedoch wesentlich mehr als im kostnegümstigeren Angebot angegeben bearbeitet haben wollte wie zum Beispiel erweiterte Grafiken, andere Blickwinkel, ein zusätzliches Bild, zeitintensive Änderungswünsche, komplette 3D Bildanteile (erhöhter Aufwand) etc. hat sich der geschätzte Arbeitsaufwand von 8 auf 20 Tage erhöht was somit eine Rechnung von 6000€ zzgl. ... Jetzt wird beklagt, dass meine Rechnung 200% von dem "Light" Angebot abweicht, das ich ein realistisches Angebot erstellen soll sonst würde man sich quasi vor Gericht treffen.
Schaden an Wohnmobil (gemietet), Rechnung nach 15 Monaten, verjährt?
vom 10.11.2010 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, Ich habe im August 2009 ein Wohnmobil gemietet, einen Schaden an der Aussenverkleidung verursacht und diesen dem Vermieter bei der Rückgabe unverzüglich gemeldet. Das wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten. Der Vermieter teilte mir mit, dass er die Reparatur kostengünstigst ausführen würde.
Geschäftsführerhaftung
vom 10.12.2012 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine erste Frage: Verjährungsfrist - Ich schulde dem Steuerberater auch paar Rechnungen aus 2008 und 2009. So viel ich weiß, sind die Rechnungen aus 2008 schon verjährt? die Rechnungen aus 2009 werden bis 31.12.2012 verjährt sein.
Verjährte Forderungen - Aufrechnung mit Mietkautionskonto
vom 14.4.2010 60 € Historischer Preis
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Übernahme der Kosten für die Wartung lehnen wir ab, weil wir im Sommer eine Wartung gemacht hatten (Beleg werde ich der Vermieterin zuschicken), Ausgleichsgefäß ist unserer Meinung nach Sache des Vermieters, auch nicht durch Kleinraparaturklausel erfasst (Vermieter hat uns die Kopie einer Rechnung geschickt, auf der die Wartung und das Ausgleichsgefäß und Kleinmaterial aufgeführt ist. ... Frage: Nach § 548 BGB sind die Forderungen seit 29.03.10 verjährt.Kann der Vermieter trotzdem die Auszahlung bei der Bank unter Berufung auf §215 BGB durchsetzen, oder kann sich die Bank wegen § 548 BGB (ähnlich wie bei einer Bürgschaft) weigern?
Nebenkostenabrechnung & Heizkostenabrechnung des Anbieters
vom 21.12.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da es ja den Paragrafen 556 gibt, der da lautet: Nach dem Mietrecht muss ein Vermieter nach Paragraf 556 Abs. 3 BGB über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen. ... Wir hätten demnach nach diesem Paragrafen (wenn man sie separat sehen muß) ja die Möglichkeit Widerspruch gegen die Techem Rechnung einzulegen, weil die Frist über 12 Monate wäre in diesem Fall. Nur die Rechnung für die NK der Vermieterin wären dann noch zu berücksichtigen - oder nicht?
B2B: Forderungen verjährt?
vom 4.1.2023 für 70 €
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Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Bevor ich diesen akzeptieren möchte (Hinweis: ein gerichtliches Mahnverfahren gegen uns wurde nicht eingeleitet), bitte ich um Info, ob die Rechnungen nicht längst verjährt sind. Dabei handelt es sich um: - eine Rechnung mit Rechnungsdatum Juli 2018, Leistungsdatum: Mai 2018 - zwei Rechnungen mit Rechnungsdatum März 2019, Leistungsdatum: September 2018 - eine Rechnung mit Rechnungsdatum März 2019, Leistungsdatum: Mai bis Oktober 2018 - eine Rechnung mit Rechnungsdatum März 2019, Leistungsdatum: August 2018 Vielen Dank für Ihre Einschätzung.