Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die fehlende Bescheinigung Verragsbestandteil war (davon ist auszugehen, da das Fahrzeug sonst nicht zugelassen werden könnte) befindet sich der Händler bereits zum Zeitpunkt der Übergabe in Verzug.
Dennoch sollten Sie ihm eine kurze Frist (Einschreiben) zur Nachholung der Bescheinigung geben.
Nach Ablauf der Frist könnten Sie sich dann theoretisch selbst darum kümmern und ihm die Kosten in Rechnung stellen.
Eventuelle Mehrkosten aufgrund der fehlenden Plakette muss natürlich auch der Händler zahlen, sowie eventuelle nicht versicherte Schäden, allerdings haben Sie eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug geeignet unterstellen müssen, um es vor Gefahren zu bewahren.
Eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden kann allerdings nur dann geltend gemacht werden, auch nur dann, wenn keine andere Reisemöglichkeit bestand. Auch diesbezüglich haben Sie eine Schadensminderungspflicht.
Wenn Sie das Fahrzeug vollständig bezahlt haben und übergeben bekommen haben, bleibt es auch in Ihrem Eigentum, unabhängig der Situation Hersteller/Verkäufer (929 ff BGB)
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sehr wohl wurden laut Kaufvertrag/Rechnung auch die Kosten für die Überführung/Bereitstellung und auch die notwendigen Papiere beglichen. Dieses war mit ausdrücklicher Bestandteil des Kaufvertrags.
Bezüglich den entgangenen Urlaubsfreuden. Es handelt sich um ein Wohnmobil, welches ich mir angeschafft habe um Hotelkosten zu vermeiden. Natürlich kann ich jetzt mit dem PKW in den Urlaub und ein Hotel buchen. Damit würde aber der Schaden sicherlich höher ausfallen, ebenfalls wenn ich für diese Zeit ein Reisemobil mieten würde. Ein Mietwohnmobil gleichwertig würde für diese Zeit ca. € 180,00 pro Tag kosten. Ein Hotel für drei Personen etwa € 150 pro Nacht. Gibt es in etwa einen Mindestbetrag den ich ansetzen kann? Oder wäre der nachweisbare Mittelweg der Richtige?
Sehr geehrter Fragesteller,
der Schaden berechnet sich dann analog zum Pkw in Höhe des Mietpreises eines gleichwertigen Wohnmobils, allerdings eine Klasse drunter, um den Ausgleich wegen des fehlenden Verschleißes zu berücksichtigen.
Hiervor sollten Sie aber dennoch den Verkäufer einmal zur Nacherfüllung bezüglich der Genehmigung mit Fristsetzung (ca. 10 Tage) auffordern.
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne weiter kostenlos direkt per Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt