Sparbuch mit Verfügungsmacht für Dritten
vom 16.5.2013
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Die Frage nun: sollten meine Nichten Pflichtteilergänzungsansprüche geltend machen, würden sie dann nach Erbrecht je ¼ des Sparbuchwertes oder nach Pflichtteilrecht nur je 1/8 erhalten ? ... Als weitere Frage: an eine meiner Nichten ein Betrag x von der Erblasserin verschenkt, würde diese Schenkung vom ihrem Anspruchsbetrag abgezogen werden?