eigene Kündigung und Inanspruchnahme von Elternzeit
vom 6.9.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Hallo zusammen, ich beabsichtige bei meinem derzeitigen Arbeitgeber (AG) fristgerecht (monatlich zu 6 Monaten, also Kündigung bis Ende September 2008 mit Wirkung zum 31.03.09) zu kündigen. ... Nun meine Frage: Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Elternzeit (+Elterngeld/ in der Zeit vom 01.01. - 31.03.09) noch vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ende März 2009) im dann ja noch bestehenden Arbeitsverhältnis oder kann mir der AG diese Elternzeit aufgrund der laufenden Kündigung verwehren? ... Würde mich mein AG aufgrunddessen vorzeitig zum 31.12.08 gehen lassen, welche Vor-/Nachteile würden sich daraus ergeben, wenn ich das Elterngeld in einem nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnis nehmen würde?