Von V an S: "Grundsätzlich kann ich also MIT der Vorlage des Sparbuches, über die Sparforderung verfügen, während das für ( je- )-den Mieter OHNE Vorlage des Sparbuchs NICHT möglich ist, da eine Verlustanzeige / Sperrung rechtswidrig wäre. ( "Hat der Mieter die Kaution auf ein eigenes Sparkonto eingezahlt und übergibt er das Sparbuch dem Vermieter, so ist mangels weiterer Vereinbarung nicht von einer Verpfändung des Sparbuchs, sondern von einer Abtretung des Auszahlungsanspruchs gegen die Bank auszugehen." ( Haufe) Keinesfalls kann ich daher der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, da diese, wenn überhaupt, nur auf einem langem Wege möglich würde und ich mich von der Mitwirkung des M nicht abhängig machen muss. ... Problem: bis heute ist keine Abrechnung erstellt, bis heute wurde keine Aufrechnung vorgenommen Fragen: : Greift hier die verkürzte Verjährungsfrist von 6 Mon (24.08 – 24.02. nach Rückgabe?