Arbeitsrecht, Anspruch auf Rückwirkende Zahlung durch Vertragsfehler?
vom 8.6.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Im Vertrag steht: "Der Arbeitnehmer arbeitet auf Abruf und ist nicht an regelmäßige Arbeitszeiten gebunden. ... Es ist weder ein Stundenlohn, noch eine wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag vereinbart.