In meinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart. Es wird ein Arbeitszeitkonto geführt.
Des Weiteren heißt es: "Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Ihre Lage richtet sich nach der betrieblichen Einteilung. Die Firma behält sich vor, Verteilung und Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich abweichend zu regeln."
Seit Beginn der Tätigkeit dort arbeite ich grundsätzlich eine 6-Tage-Woche mit 6,75 Stunden pro Tag, seit dem 01.12.18 sogar mit einer verlängerten Schicht von 8 Stunden pro Tag.
Soweit so gut - alle Überstunden kommen auf ein Arbeitszeitkonto und werden nach Möglichkeit mit freien Tagen abgegolten.
Zum Thema Urlaub steht in meinem Vertrag: "Dem Arbeitnehmer steht der gesetzliche Urlaub von 30 Werktagen bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche zu."
Wie viele Wochen Urlaub darf ich im Jahr nun einreichen?
Mir ist bekannt, dass ein Samstag auch ein Werktag ist, allerdings verwirrt mich der Zusatz "...bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche."
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UrlaubUrlaub Tage
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Der Urlaubsanspruch ist i.d.R. im Arbeitsvertrag festgelegt. Im Übrigen regelt das Bundesurlaubsgesetz den sog. Mindesturlaub.
Arbeitnehmer haben daher gem. § 3 BUrlG
einen Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt jährlich mindestens 24 Werktage unter Zugrundelegung einer 6 Tage Woche. Bei einer 5 Tage Woche beträgt der Mindersturlaub 20 Tage im Jahr.
Vorliegend wurde in Ihrem Arbeitsvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen, wonach Ihnen mehr als der gesetzliche Mindesturlaub zusteht. Dies sind hier 30 Tage.
Soweit Sie schildern, ist arbeitsvertraglich eine Wochenarbeitszeit von Mo-Fr auf Basis einer 5 Tage Woche vereinbart und damit geschuldet.
Auf Basis dieser 5 Tage im Zusammenhang mit den 30 Urlaubstagen, ergeben sich 6 Wochen Anspruch auf Urlaub (30 : 5).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.