Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Insofern ist auch ein so genanntes Fehlzeitengespräch völlig legitim, da Sie darin einerseits abklären können, ob Sie durch Änderungen der Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Arbeitnehmerin besser schützen und dadurch die Fehlzeiten reduzieren können. Andererseits ist ein geregelter Arbeitsablauf ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, insbesondere wenn aufgrund der Krankheitstage regelmäßig Ersatz benötigt wird und eine Überlastung anderer Arbeitnehmer droht, die für die kranke Arbeitnehmerin einspringen müssen.
Und da Sie abwägen müssen, ob eine Nebentätigkeit die ordnungsgemäße Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmerin aus dem Arbeitsvertrag mit Ihnen gefährden kann, besteht auch aus diesem Grund ein berechtigtes Interesse daran, die Ursachen der Fehlzeiten abzuklären.
Insofern dürfen die Fehltage durchaus in einem Gespräch über die beantragte Genehmigung einer Nebentätigkeit angesprochen werden. Wenn sich hieraus Anhaltspunkte ergeben, die für eine Besserung der Situation durch eine Verringerung der Arbeitszeit sprechen, dann kann dieses Argument auch diskriminierungsfrei mit eingebracht werden.
Was aber vermieden werden sollte, ist eine Drucksituation, z.B. das Inaussichtstellen der Genehmigung der Nebentätigkeit nur bei Verringerung der Arbeitszeit. Oder das Angebot der Verringerung der Arbeitszeit unter Verweis auf die Fehltage, ohne irgendwelche Anhaltspunkte für einen konkreten Zusammenhang zwischen Fehlzeiten und Arbeitsbelastung und eine mögliche Besserung durch die in Aussicht gestellte Verringerung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
22. Februar 2023
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08:29
Antwort
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