Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung ist folgendes vereinbart worden: "Der Verkäufer versichert und steht dafür ein, dass angeforderte, außerhalb des rückständigen Wohngeldes in Höhe von ca. 5.000,-€ zu zahlende Umlagen bezahlt sind. Der Käufer haftet gegenüber der Hausverwaltung für eventuell rückständiges Hausgeld bis zu einer Höhe von 5.000,-€" Die Hausverwaltung fordert nun insgesamt 5.025,-€ vom Käufer. Meine Frage: Ist soll ein Passus überhaupt rechtskräftig, bzw. muss der Verkäufer nun 5.000,-€ an die Hausverwaltung zahlen?