Aufhebungsvertrag/Kündigung bei Renteneintritt
vom 5.9.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Im Arbeitsvertrag steht folgendes: „ Im übrigen endet das Arbeitsverhältnis, ohne das es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem ein Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf Regelaltersrente hat". Da ich seit ca. 4 Jahren im Unternehmen tätig bin, hätte ich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. Daraus folgt, der Termin für eine frist-und termingerechte Kündigung wäre m.E. bereits verstrichen.