Einsetzen in den vorherigen Stand
Meines Wissens kann das Finanzamt nun sagen, dass sie noch vor dem Stand des anerkennend des Gutachtens zurücktreten können, in dem sie sozusagen alles resetten und auf Start zurückgehen, so dass man insgesamt gegen die zu hohe Steuerforderung vorgehen müsste. ... Auch wenn man nun annimmt, dass Gerichte meine Bitten stattgegeben hätten, und ich vielleicht Steuern erstattet bekommen hätte, reicht wohl eine fiktive oder theoretische Annahme hier nicht aus, um einen möglichen entstandenen Schaden gegenüber dem StB - aufgrund seiner Untätigkeit bei der Frist - einzuklagen oder ?