Sehr geehrte Ratsuchende,
bei Pfändungen von KfZ sind neben dem Fahrzeug selbst auch der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief wegzunehmen. Und das wird hier das Problem werden: Die Papiere sind auf die Mutter ausgestellt, so dass aufgrund dieses Eigentums am Brief auch das Eigentum am Fahrzeug unterstellt wird.
Hier mussen Sie zwischen Eigentümer und Halter (der, der das Fahrzueg auf eigene Rechnung gebraucht) unterscheiden. Auch, dass der Vater den Wagen gekauft hat, hilft Ihnen nicht weiter, da auch insoweit zwischen Kauf und Eigentum juristisch unterschieden werden muss (Käufer nicht gleich Eigentümer).
Ich befürchte daher, dass die Pfändung ins Leere laufen wird.
Das ist zwar sicherlich ungerecht, hier werden Sie jedoch formaljuristische Hürden einfach nicht überschreiten können.
Ob Sie jemals an Ihr Geld kommen, kann Ihnen ehrlicherweise kein Anwalt garantieren. So wie Sie es schildern, ist der Schuldner "mit allen Wassern gewaschen", so dass auch eine mögliche
Pfändung des Taschengeldes (Anspruch des Mannes gegenüber der jezigen Ehefrau, der VIELLEICHT besteht)
Taschenpfändung (der Schuldner muss dann in der Tat seine Taschen ausleeren)
Pfändung der Rentenanwartschaften
keine kurzfristige Zahlung erwarten läßt. Hier sollten Sie sich dringend von einem Kollegen vor Ort beraten lassen.
Anders sieht es schon strafrechtlich aus:
Die Verletzung der Unterhaltspflicht stellt nach § 170 StGB
einen Straftatbestand dar, wobei die Höchststrafe drei Jahre beträgt.
Nach all den Informationen, die Sie offenbar haben, steht zu vermuten, dass hier dieser Tatbestand erfüllt sein könnte.
Deshalb rate ich, bei der Staatsanwaltschaft "Ihres" Landgerichtes eine entsprechende Strafanzeige zu stellen. Dabei sollten alle Beweismittel, die Sie schon haben und noch erhalten können, in Kopie beigefügt werden, um deutlich zu machen, dass hier eine Unterhaltsverletzung trotz Zahlungsmöglichkeit gegeben ist und Einkommen und Vermögenswerte verschleiert werden.
Steht dann wirklich Gefängnis auf dem Spiel, neigen doch schon viele Schuldner dazu, Ihren Unterhaltspflichten nachzukommen.
Diesess Verfahren ist für Sie auch kostenlos, so dass man Ihnen wirklich nur zu dieser Vorgehensweise raten kann.
Trotz der teilweise negativen Auskünfte hoffe ich, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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