sehr geehrte damen und herren, schön, dass es dieses forum gibt. daher folgender sachverhalt: meine lebensgefährtin und ich selbst haben 2 gemeinsame kinder und sind beide(nach wie vor) im öffentl. dienst beschäftigt. ich beziehe den familienzuschlag, meine lebensgefährtin nicht, da dieser nur von einem lebenspartner im öffentl. dienst bezogen werden kann. vor 3,5 jahren haben wir uns getrennt. meine lebensgefährtin hat die beiden minderjährigen kinder mitgenommen. seit diesem zeitpunkt zahle ich den ihr zustehenden unterhalt und das kindergeld. an den familienzuschlag haben wir jedoch nicht gedacht. er hätte auch meiner lebensgefährtin zugestanden, da sie schließlich seit 3,5 jahren die kinder bei sich hat. meine frage: muss ich den 3,5 jahre zu unrecht bezogenen familienzuschlag nun an meine besoldungsstelle oder an meine ex-lebensgefährtin zurückzahlen? ich freue mich über eine antwort. herzlichen dank