Guten Tag Wir, d.h. zwei Geschwister von mir und meine Nichte sind in einer Gesellschaft mit je 25%. Ich habe zwei Söhne,denen ich bereits meine Anteile übertrug, aber ich habe das Nissbrauchrecht und ich kann noch abstimmen.Die bisherige Regelung unserer Verträge sieht vor, dass nach Stamm gleichmässig vererbt werden soll. Dies bedeutet, dass nach dem Tod von mir und meiner beiden kinderlosen Geschwister meine Nichte circa 50% besitzt, und meine Söhne je 25%.