Kindergartenbeiträge - Erhebung nach Einkommen ungerecht?
beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Gemeinde (in Niedersachsen) erhebt die Kindergartengartenbeiträge unserer KiTa nach monatlichen Einkommen. Hierzu wurde uns ein Fragebogen ausgehändigt, in dem wir mein monatliches Nettoeinkommen (ca. 1500 Euro) und das meiner Lebensgefährtin (ca. 630 Euro) angeben mussten. Neben dem monatlichen Arbeitseinkommen wurde allerdings auch nach Kindergeld und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. gefragt.