Scheidungskosten zu hoch ?
vom 6.7.2004
30 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
In dieser Scheidungsvereinbarung sind verschiedene Pünkten protokolliert: - die Zahlung der Abfindung - der Kindesunterhalt - die Ausbildungversicherung unseres gemeinsamen Kindes - die Lebensversicherung in Namen des Kindes für einen Betrag von 25,000 Euros Auf dem gerichtlichen Beschluss steht: "der Streitwert wird wie folgt festgesetzt: Scheidung 15,450 Euros. ... Die Kostennote meiner RAin setzte sich wie folgt: 1 - Scheidungsverfahren 10/10 Prozessgebühr aus Euros 15,450 5/10 Prozeßdifferenzgebühr aus Euros 70,000 10/10 Verhandlungsgebühr áus Euros 85,450 10/10 Beweisgebühr aus Euros 15,450 15/10 Vergleichsgebühr aus Euros 85,450 zusätzlich Auslagenpauschale Euros 20 plus Kopien Euros 12 plus MwSt 2- außergerichtliche Tätigkeit Gegenstandswerte: Prüfung Ehevertrag Euros 8,000 Trennungsunterhalt Euros 1,800 x 12 = 21,600 Gesamtgegenstandswerte Euros 29,600 10/10 Geschäftsgebühr 7,5/10 Besprechungsgebühr zusätzlich Auslagenpauschale,Kopien und MwSt.