Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Im Fall der Scheidung wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dabei werden die Versorgungsanwartschaften, die Sie für sich und Ihr Mann ebenfalls für sich während der Ehe erworben haben, geteilt.
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass auf Ihrer Seite nur geringe Rentenanwartschaften entstanden sind, bei Ihrem Mann hingegen Anwartschaften auf Pension über rund 29 Jahre hinweg. Sie würden von diesen Anwartschaften die Hälfte für sich bekommen.
Darüber hinaus kann auch nach Scheidung ein nachehelicher Unterhaltsanspruch bestehen; das ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die hier nicht bekannt sind.
Bereits jetzt haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt, den Sie auf jeden Fall beanspruchen sollten.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte können Sie davon ausgehen, dass Ihnen auch nach einer Scheidung und nach Eintritt des Rentenalters wahrscheinlich genügend Mittel zur Verfügung stehen werden.
Angesichts der aus Ihren Schilderungen zutage getretenen Unsicherheiten und Unkenntnis von Rechten rate ich Ihnen dringend, sich so früh wie möglich anwaltlich vertreten zu lassen, um nicht Gefahr zu laufen, Ansprüche zu verlieren oder gar von Ihrem Mann übervorteilt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Ich weis dass ich Anspruch auf die Hälfte seiner Anwartschaften habe , wird ungefähr 1400 euro sein. Ich muss, wie ich geschrieben habe, meine Priv Krankenkasse dann selber zahlen (k. Beihilfe mehr) kostet plus-minus 700 euro, plus Miete, plus essen plus Versicherungen, plus medikamenten die nicht bezahlt werden etc. etc.
1400 euro reichen dann leider nicht. Es geht mir darum ob ich ihm verklagen kann, weil er mir das Geld ( die Rente) immer versprochen hat.Ich konnte keine Rente ansparen.
Das war meine Frage, und darauf habe ich kein Antwort bekommen.
Sie können ihn nicht auf Einrichtung einer Rente verklagen.
Sie können ihn nur auf Zahlung von Unterhalt verklagen.