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Klage gegen Ehemann ?

18. März 2011 15:12 |
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Familienrecht


Beantwortet von


16:18

Ich habe, als ich mit meinem Mann (damals noch nicht verheiratet) zusammenzog, meine Rente (oder Pension) aus Holland, wo ich Lehrerin war, auszahlen lassen, weil wir nicht genug Geld zum Leben hatten. Mein Mann studierte noch.
Er sagte dass er später genug Rente für uns beide hätte.Wir haben geheiratet.
Nach der Geburt van unseren 2 Kindern, hat er ein paar Mal freiwillig Rente für mich eingezahlt, dann aber aufgehört, mit der
Begründung, dass er später genug Rente für uns beide hätte. Er ist Beamter und verdient sehr gut.
Bei meiner Minijob durfte ich von ihm nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten. auch das habe ich brav gemacht.
Als Riester Rente angeboten wurde , habe ich ihm sehr oft gebeten das für mich zu machen.
Ich brauchte seine genehmigung uns sein Unterschrift, weil ich kein richtige Job hatte und er was von seinem Gehalt hätte zahlen müssen.
Wieder hatte er das verweigert mit der Begründung, dass die Rente von ihm reichen würde.
Als etwas Geld von der Lebensversicherung frei wurde kam ein Vertreter de Debeka, der fragte ob es nich gut wäre für mich etwas Rente anzusparen, weil ich nichts hatte. Das war in 2007.Wieder hat mein Mann, met der gleiche Begründung, das abgelehnt.
Inzwischen hatte ich 2 nicht heilbare Kankheiten bekommen, wodurch ich nicht viel mehr machen kann.
Jetzt , nach 29 Ehejahren ist mein Mann zu seine Freundin gezogen.
Wenn mein Man die Scheidung einreicht irgendwann, und meine Rente reicht nicht wenn ich 65 bin, (ich komme nicht mehr aus der Priv. Kr. Kasse, weil ich über 55 bin), kann ich meinen Ehemann dann verklagen auf mehr Geld, weil er das immer versprochen hat.( "Die Rente reicht locker")
Herzlichen Dank

18. März 2011 | 15:30

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Im Fall der Scheidung wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dabei werden die Versorgungsanwartschaften, die Sie für sich und Ihr Mann ebenfalls für sich während der Ehe erworben haben, geteilt.

Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass auf Ihrer Seite nur geringe Rentenanwartschaften entstanden sind, bei Ihrem Mann hingegen Anwartschaften auf Pension über rund 29 Jahre hinweg. Sie würden von diesen Anwartschaften die Hälfte für sich bekommen.

Darüber hinaus kann auch nach Scheidung ein nachehelicher Unterhaltsanspruch bestehen; das ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die hier nicht bekannt sind.

Bereits jetzt haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt, den Sie auf jeden Fall beanspruchen sollten.

Unter Berücksichtigung dieser Punkte können Sie davon ausgehen, dass Ihnen auch nach einer Scheidung und nach Eintritt des Rentenalters wahrscheinlich genügend Mittel zur Verfügung stehen werden.

Angesichts der aus Ihren Schilderungen zutage getretenen Unsicherheiten und Unkenntnis von Rechten rate ich Ihnen dringend, sich so früh wie möglich anwaltlich vertreten zu lassen, um nicht Gefahr zu laufen, Ansprüche zu verlieren oder gar von Ihrem Mann übervorteilt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 18. März 2011 | 16:12

Ich weis dass ich Anspruch auf die Hälfte seiner Anwartschaften habe , wird ungefähr 1400 euro sein. Ich muss, wie ich geschrieben habe, meine Priv Krankenkasse dann selber zahlen (k. Beihilfe mehr) kostet plus-minus 700 euro, plus Miete, plus essen plus Versicherungen, plus medikamenten die nicht bezahlt werden etc. etc.
1400 euro reichen dann leider nicht. Es geht mir darum ob ich ihm verklagen kann, weil er mir das Geld ( die Rente) immer versprochen hat.Ich konnte keine Rente ansparen.
Das war meine Frage, und darauf habe ich kein Antwort bekommen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. März 2011 | 16:18

Sie können ihn nicht auf Einrichtung einer Rente verklagen.
Sie können ihn nur auf Zahlung von Unterhalt verklagen.

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