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Unterhaltskosten bei Scheidung

10. April 2015 14:45 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Zusammenfassung

Zur Berechnung der Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau nach den Süddeutschen Leitlinien

Mich würde interessieren, welche Unterhaltskosten ich für meine Frau im Falle einer Scheidung zu bezahlen habe

Sehr geehrter Fragesteller,




Ihre sehr allgemein gehaltene Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Grundsätzlich besteht zunächst ein Anspruch auf Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung.

Nach der rechtskräftigen Scheidung gibt es zwar den Grundsatz der Eigenverantwortung, der allerdings in vielen Punkten durchbrochen wird:

Wenn Ihre Frau wegen der Betreuung kleiner Kinder, wegen Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit nicht oder nicht ganztags arbeiten kann, besteht aus diesen Gründen ein Unterhaltsanspruch. Dieser wird üblicherweise (bezogen auf die für Ihren Wohnort maßgeblichen Süddeutschen Leitlinien) so berechnet, dass Ihre Frau 45% der Differenz aus Ihren und ihren eigenen Erwerbseinkünften als Unterhalt erhält. Allerdings sind diese Einkünfte vorab in vielfältiger Hinsicht zu bereinigen, z. B. sind berücksichtigungswürdige Schulden ebenso abzugsfähig wie Altersvorsorgebeiträge und berufsbedingte Aufwendungen. Alle anderen Einkünfte (Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, Wohnwert,...) werden hälftig geteilt.

Auch wenn Ihre Frau ganztägig erwerbstätig ist, aber ein geringeres Einkommen als Sie erzielt, ergibt sich im Regelfall ein Unterhaltsanspruch für eine Übergangszeit nach der obigen Faustformel. In etwa liegt hier die Unterhaltsdauer bei einem Drittel der Ehezeit, aber dies kann ohne Kenntnis aller Umstände nur ein ungefährer Anhaltspunkt sein.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.



Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

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