Guten Tag, wir sahen uns als Kaufinteressenten eines Hauses in Berlin gezwungen, zwei Tage nach der Besichtigung eine Reservierungsvereinbarung gegen Zahlung von 2.000 € mit dem Makler abzuschließen. Angeblich gab es einen weiteren Interessenten, der bereits zum zweiten Mal besichtigt hatte und sehr kaufinteressiert war. In der Vereinbarung wurde festgehalten, dass zwischen Maklerbüro und mir "Einigkeit über die Vermittlung des Kaufs einer zu erwerbenden Wohneinheit gemüß dem übermittelten Kaufvertragsentwurf erzielt" worden sein.