Sehr geehrter Rechtsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Verträge über Grundstücke bedürfen nach § 311 b BGB
der notariellen Beurkundung. Sie sollten daher den Kaufvertrag beim Notar abschließen. Ansonsten wäre der Vertrag nicht wirksam.
Der Notar wird Ihnen auch einen Vertrag entwerfen, der Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht. Ich rate Ihnen dringend davon ab, den Vertrag selbst zu entwerfen.
Das Eigentum an der Immobilie erhalten Sie nicht durch Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst durch Eintragung im Grundbuch beim Grundbuchamt.
Insgesamt klingt die Vorgehensweise – Kaufvertrag ohne Notar und Ratenzahlung – nicht unbedingt seriös, sodass ich Ihnen zur Vorsicht rate.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
Gibt es die möglichkeit zu einem festen vorvertrag,der rechtens ist und wie muss man den aufsetzen.Ich möchte erst in drei Jahren zum Notar aus finanziellen Gründen.Dann würde ich auch alles über Notar machen.Ich möchte jetzt schon was festes haben.Gibt es nicht irgendwas,das man das richtig fest hält.Billiger komme ich da nicht mehr so schnell ran.Es muss doch eine Lösung geben und wie muss man sowas aufsetzen.Können sie mir da nicht so einpaar kleinere Lösung mitteilen.Möchte alles nur sicher haben.Wie kann so ein Vertrag aussehen.Wie fängt man an.Ich möchte lieber alles richtig machen,aber notariell erst in drei Jahren.
MFG
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Grundsätzlich können Sie schon einen Vorvertrag abschließen. Aber der ist auch nur dann "rechtssicher", wenn Sie diesen notariell beurkunden lassen.
Wenn Sie nun einen formunwirksamen Vertrag abschließen und Sie nicht Eigentümer werden, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer das Grundstück an einen Dritten weiterveräußert und Sie vielleicht Ihr Geld nicht zurückerhalten.
Wenn Sie alles richtig machen wollen, bleibt Ihnen der Gang zum Notar nicht erspart.
Ich bedauere, Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)