Sehr geehrte Anwälte, ich habe das Problem, dass seit der bei uns durchgeführten Dorferneuerung (vor mehreren Jahren)der Bürgersteig vor unserem Haus ein extremes Gefälle zur Straße hin aufweist. Laut meinen Recherchen sollten maximal 5% zulässig sein, jedoch beträgt das Gefälle (gemessen durch den Gemeindearbeiter) 14-15%. Kritisch ist dies beim Räumen und Streuen im Winter, da ich immer wieder aus- bzw. abrutsche (bin kein alter Mann und sehr sportlich).