Der potentielle AN war zu dieser Zeit in keinem Arbeitsverhältnis; aber auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet; also auch keine Bezüge vom Staat erhalten. ... Lange Rede kurze Frage um die sich im Grunde alles dreht: Nun sind wir uns absolut nicht sicher, ob überhaupt ein wirksamer befristeter Vertrag geschlossen ist; ob der AN ihm wie kündigen kann (auch während der Krankheit; ein Tarifvertrag existiert nicht); ob der Arbeitsvertrag überhaupt gekündigt werden muss oder einfach ausläuft, ...insbesondere auch zur Meldung beim Arbeitsamt Sie werden sich vielleicht fragen wer sich so etwas antut: Der AN ist einem enormen psychischen Druck ausgesetzt, da er mind. 1 Jahr voll beschäftigt sein muss, um im Anschluss Anspruch auf ALG I zu erhalten und sich in Ruhe nach einem neuen Wirkungskreis umsehen zu können.